Allgemeine Geschäftsbedingungen MAKENTIC.
-
Dienstleistungen allgemein
-
Marketing, Webdesign, Printdesign und Co.
-
Mentoring & Begleitung
AGB Dienstleistungen allgemein
AGB für die Erbringung von Dienstleistungen von MAKENTIC. INGO SCHLEGEL, (MAKENTIC. Markenkommunikation, Yorckstr. 46, 15749 Mittenwalde, E-Mail: idee@makentic.de) (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für
Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB
geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von
Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem
Auftraggeber: Begleitung von Personal Branding Prozessen und Marketingumsetzungen
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen
Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen
geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind
vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden
Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht
sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen
haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer diese Vertrages
hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im
Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen
durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird
insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
AGB Agentur Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MAKENTIC. INGO SCHLEGEL, Yorckstr. 46, 15749 Mittenwalde - im Folgenden: Auftragnehmer –
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem
Kunden.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des
Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt
diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2. Webseitenerstellung (agil)
2.1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von
neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend
„Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben
unberührt.
2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene
Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten),Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
2.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
2.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der
Webseite auffordern.
2.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –
nicht.
2.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome und Safari in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-,
verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten.
2.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden
Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.1 Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
2.1.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der
vorliegenden Ziffer.
2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der
technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene
Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.1.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen
individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
2.1.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlichtechnische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
2.1.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als
zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft
beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine
Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen
Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der
Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
2.1.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur
Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige
Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.1.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.1.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der
Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.
2.1.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –
nicht.
2.1.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome und Safari in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-,
verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten.
2.1.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden
Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.2 Wartung und Betreuung von Webseiten
2.2.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem
Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend
„Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
2.2.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
2.2.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch
eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.2.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Gestaltung von Printprodukten
3.2 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
3.4 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten
Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Auftragnehmer bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten
Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
3.2 Abwicklung von Printaufträgen
3.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von
Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u. Ä.) an. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet der Auftragnehmer die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
3.2.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt der Auftragnehmer die in Auftrag gegebenen
Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich der Auftragnehmer. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber dem Auftragnehmer ab.
3.2.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt der Auftragnehmer den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der Auftragnehmer tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, speziell nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Der Auftragnehmer stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens des Auftragnehmers nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den
Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überprüft der Auftragnehmer die Druckdaten nicht auf
inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
3.2.5 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
3.3 Erstellung von Texten / Copywriting
3.3.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
3.3.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.3.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
3.3.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
3.4 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
3.4.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
3.4.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
3.4.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
3.4.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
3.4.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
3.4.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Teil 4 – Marketing
4.1 SEO-Marketing (On-Page Optimierung)
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
4.2 Schaltung von Werbeanzeigen
4.2.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen,
Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
4.2.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
4.2.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
4.2.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
4.2.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
4.2.6 Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Der Auftragnehmer wird lediglich als
Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
5.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
5.3 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt
beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
5.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
5.6 Haftung/Freistellung
5.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.7 Schlussbestimmungen
5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
AGB Mentoring / Begleitung
Geltungsbereich | Anwendbares Recht
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern mit: MAKENTIC. INGO SCHLEGEL, Yorckstr. 46, 15749 Mittenwalde, www.makentic.com
nachstehend „wir / MAKENTIC. INGO SCHLEGEL“ genannt. Alle Rechtsgeschäfte können per E-Mail, Kontaktformular, Terminkalender oder über die Webseite zustande kommen.
1.2 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.
1.3 Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden von mir nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.
2. Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften
2.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:
2.2 der Mentee/Coachee als Unternehmer bestellst,
2.3 der Mentee/Coachee seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
2.4 der Mentee/Coachee seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
3. Für den Fall, dass der Mentee/Coachee Verbraucher i. S. d. § 13 BGB bist und der Mentee/Coachee seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mentee/Coachee seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
4. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
5. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Vereinbarung (Buchung) gültige Fassung dieser AGB.
6. Es gelten die Honorare und Preise zum Zeitpunkt der Vereinbarung (Buchung).
7. Sollten wir bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben haben, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsmodalitäten, Laufzeit der Verträge und Gutscheine
8. Vertragsgegenstand
8.1 Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (Ergänzungen sind hier möglich):
8.2 Einzelmentoring
8.3 Gruppenmentoring
8.4 Mentoring-Programm
8.5 Online Kurse/Mentoring
9. Sämtliche Angebote von MAKENTIC. INGO SCHLEGEL im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
10. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
10.1 Unsere Preise/Honorare werden als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern weisen wir den Bruttobetrag aus.
10.2 Eine Rechnung wird von uns grundsätzlich per E-Mail direkt in Form einer PDF oder über LexOffice heraus versendet. Zum Öffnen des Links ist die Postleitzahl des Mentee / Coachee erforderlich. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen zu leisten.
10.3 Der Zugang zu den jeweiligen Leistungen ist von einem vorherigen Zahlungseingang abhängig. Sobald die vereinbarte Zahlung geleistet ist, gilt ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung.
10.4 Eine Freischaltung zu eventuellen Mitgliederbereichen erfolgt dann, wenn der in Rechnung gestellte Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
10.5 Wir bieten auf Wunsch Ratenzahlungen an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständig, geleisteten Zahlung erhöht sein. Den hieraus resultierenden Gesamtbetrag teilen wir vorab mit. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der Mentee/Coachee hat das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen.
10.6 Für verspätete Zahlungen fallen sowohl beim Kauf, als auch beim Ratenkauf Zinsen in vereinbarter Höhe (Ratenzahlungsbetrag ist in der Regel höher als bei einer Einmalzahlung) sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro übergeben werden.
10.7 Ist eine Ratenzahlung vereinbart und der Mentee/Coachee zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden. Der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.
10.8 Der Mentee/Coachee ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MAKENTIC. INGO SCHLEGEL ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.
10.9 Wird ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ohne rechtlichen Grund gekündigt, muss der Mentee/Coachee neben den Bankgebühren für Rücklastschriften, auch die anwaltliche Beratung bezahlen. Zudem kann ein solches Vorgehen ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte der Mentee/Coachee in Zahlungsverzug geraten oder sonst in Verzug, sind wir berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Wir sind weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von uns.
11. Zustandekommen des Vertrages
11.1 Für Buchungen, die per E-Mail oder über mein Kontaktformular erfolgen, gilt Folgendes:
- Bei einem Mentoring bildet das vorbereitende Markengespräch zwischen den zukünftigen Vertragsparteien die Grundlage für die Beratungsleistung.
- Das Markengespräch dauert ca. 30 Minuten und findet per Zoom statt.
- In diesem klären wir Fragen der Mentee/Coachee zum Ablauf, den Inhalten, den Zahlungsmöglichkeiten und die Frage, ob das Angebot für der Mentee/Coachee zusagt und eine Zusammenarbeit infrage kommt.
- Anschließend gibt der Mentee/Coachee im Gespräch oder per E-Mail Bescheid, ob er mit uns zusammenarbeiten möchte.
•Angebot: Per E-Mail senden wir anschließend einen Vertrag als PDF-Datei und bieten dem Mentee/Coachee damit den Abschluss verbindlich an. - Annahme: Mit Unterschrift der Mentee/Coachee wird das Angebot angenommen und der Vertrag kommt zustande.
- Sobald der Vertrag unterschrieben und eingegangen ist, erhält der Mentee/Coachee eine Rechnung per E-Mail.
Als Zahlungsmöglichkeit steht die Zahlung per Vorkasse/Überweisung per PayPal oder Stripe zur Verfügung. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Beauftragung sofort fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beginnt der Anspruch auf unsere entsprechende Gegenleistung.
11.2 Für Buchungen unserer Programme über Website/ Landing Page gilt Folgendes:
- Unter der Rubrik „Mentorings“ sind unsere Angebote zu finden.
- Wenn der Mentee/Coachee einen Online-Kurs (wenn verfügbar) auswählt, gelangt er auf dessen Produktseite und findet alle Informationen, Inhalte sowie den Preis.
- Wenn der Mentee/Coachee sich entschieden hat, das Online-Mentoring zu erwerben, dann gelangt er auf den Button „Jetzt kaufen“.
- Der Mentee/Coachee wird zu einem Kontaktformular weitergeleitet, welches auszufüllen ist. Es werden Angaben zum Namen und Anschrift abgefragt. Mit dem Klick in die jeweiligen Kästchen
- Der Mentee/Coachee seine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten sowie ein Einverständnis zu unseren AGB, dem Widerrufsrecht sowie der Datenschutzerklärung.
- Nach Absenden des Formulars erhält der Mentee/Coachee eine Eingangsbestätigung.
- Nach Prüfung des Formulars durch uns versenden wir per E-Mail eine Bestellbestätigung sowie die Rechnung.
- Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Mentee/Coachee die Zahlung per Vorkasse/Überweisung via PayPal oder Stripe zur Verfügung. Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, erfolgt der Zugang zum Mitgliederbereich.
11.3 Bei Buchung über unsere Webseite gilt Folgendes: - Unter der Rubrik „Online-Mentoring“ sind unsere Angebote zu finden.
- Der Mentee/Coachee sieht direkt, welche Kurse angeboten werden. Hier kann das gewünschte Produkt ausgewählt werden und der Mentee/Coachee gelangt dann auf die Seite des jeweiligen Produktes. Dort sind alle Informationen, Inhalte und den Preis zu finden. Mit einem Klick kann das Produkt angewählt werden.
- Wenn sich der Mentee/Coachee entschieden hat, das Produkt zu erwerben, dann auf den Button „Jetzt kaufen“ klicken.
- Anschließend gelangt der Mentee/Coachee auf eine Seite von ThriveCart, wo der Mentee/Coachee seine E-Mail-Adresse, den Vor- und Nachnamen und die Adresse angeben kann.
- Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per PayPal und Kreditkartenzahlung zur Verfügung. Der Mentee/Coachee erhält eine Rechnung von ThriveCart per E-Mail. Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist bekommt der Mentee/Coachee Zugang zum Mitgliederbereich.
a.) PayPal: Durch Auswählen der Zahlungsart „PayPal“ und der Bestätigung „Jetzt Kaufen“ wird der Mentee/Coachee auf die Log-In Seite von PayPal weitergeleitet. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die bei PayPal hinterlegten Adress- und Kontodaten angezeigt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über PayPal zu deren Bedingungen. Anbieter des Dienstes ist PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
b.) Visa- oder MasterCard: Der Mentee/Coachee kann mit dem Anklicken auf „Kreditkarte“ seine Daten über eine sicherere Verbindung hinterlegen und mit dem Button „Jetzt kaufen“ die Bestellung abschließen. Es wird dann eine Verbindung zu dem jeweiligen Kreditinstitut hergestellt.
(PayPal Funktion „SOFORT“. Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, musst der Mentee/Coachee über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das ausgewählte Bankkonto belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ steht im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ zur Verfügung.)
c.) Ist ein Gutschein vorhanden, kann dieser jetzt ebenfalls eingeben werden.
d.) Vor Abschluss der Bestellung wird mit dem Klick in die jeweiligen Kästchen eine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten und ein Einverständnis zu den AGB von ThriveCart und diesen AGB, dem Widerrufsrecht und der Datenschutzerklärung gegeben. Sämtliche Texte liegen verlinkt vor. Außerdem muss sich der Mentee/Coachee, je nach Programm damit einverstanden erklären, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
e.) Abschließend klickt der Mentee/Coachee auf den Button „Jetzt Kaufen“ und gibt damit ein verbindliches Angebot ab.
f.) Unmittelbar nach Absenden erhält der Mentee/Coachee eine Bestätigungsmail von ThriveCart. In diesem Moment kommt ein Vertrag zwischen dem Mentee/Coachee und MAKENTIC. INGO SCHLEGEL über ThriveCart zustande.
11.4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die jeweilige Laufzeit unseres Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Mentoring. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, der Mentee/Coachee hat das gesamte Honorar gezahlt und MAKENTIC. INGO SCHLEGEL hat die entsprechende Gegenleistung erbracht. Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht unsererseits liegt insbesondere dann vor, wenn der Mentee/Coachee mehr als 2 x mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn gegen vorsätzliche Bestimmungen dieser AGB verstoßen und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen worden sind oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Details zum Leistungsangebot und Stornierungsbedingungen
12. Dauer einer Beratungseinheit sowie Ort des Mentorings
12.1 Die Dauer des Mentorings variiert und ergibt sich aus dem gebuchten Programm.
12.2 In der Regel gibt es 1:1 Mentorings sowie Gruppen-Calls.
12.3 Das Mentoring findet online über Zoom oder nach Absprache in Präsenz statt.
13. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
13.1 Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach dem Mentoring-Programm.
13.2 Ein gebuchter Termin ist mindestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen. Andernfalls fällt das volle Honorar an.
13.3 Wird ein gebuchter Termin wiederholt abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
13.4 Überwiegend finden die Termine online statt, gerade bei Gruppen-Calls. Hier besteht die Möglichkeit, die aufgezeichneten Termine nachzuschauen. Es besteht kein Anspruch darauf, live an dem Termin
teilzunehmen. Alle Termine werden rechtzeitig mitgeteilt, so dass die Teilnehmer sich die Zeit dafür reservieren können.
13.5 Bricht der Mentee/Coachee das Mentoring ab, besteht kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest vor.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Als Verbraucher steht dem Mentee/Coachee nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu.
14.2 Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem der Mentee/Coachee die Bestätigungs-E-Mail des Kaufs durch ThriveCart erhält.
14.3 Bei Dienstleistungen, wie dem Mentoring gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:
14.3.1 Wenn der Mentee/Coachee das Mentoring-Programm kauft und wir direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen sollen, verzichtet der Mentee/Coachee auf das zustehende Widerrufsrecht.
14.3.2 Darauf weisen wir direkt in unserm Angebot mit folgendem Passus hin: „Der Mentee/Coachee verlangt ausdrücklich, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Leistung beginnen. Dem Mentee/Coachee ist bewusst, dass er sein ihm zustehendes Widerrufsrecht verliert, wenn die Leistung durch uns vollständig erbracht ist. Bei einer anteiligen Leistung an den Mentee/Coachee (als Kunde) innerhalb der Widerrufsfrist steht uns dafür - auch bei einem Widerruf - die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zu.
14.4 Bei digitalen Inhalten / Produkten gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:
14.4.1 Wenn der Mentee/Coachee ein digitales Produkt kauft und dieser direkt nach Zahlung den gesamten Inhalt zur Verfügung gestellt bekommt, verzichtet dieser auf das ihm zustehende Widerrufsrecht.
14.4.2 Darauf weisen wir direkt VOR Abschluss der Bestellung mit folgendem Passus hin:
„Hiermit verzichte ich auf das mir zustehendes Widerrufsrecht von 14 Tagen, damit ich direkt vollständig auf die digitalen Inhalte zugreifen kann.“.
14.4.3 Wird die Buchung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Mentoring-Programm hat in dieser Zeit bereits begonnen, hat der Mentee/Coachee nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung seiner Kosten. Bereits geleistete Dienste werden dann von der Rückerstattung anteilig abgezogen.
15. Stornierung des Mentorings seitens MAKENTIC. INGO SCHLEGEL
15.1 Wir sind berechtigt, ein Mentoring (1:1 oder für Gruppen) abzusagen, falls eine kurzfristige Erkrankung erfolgt und kein Ersatz gestellt werden kann.
15.2 Im vorgenannten Fall versuchen wir einen Ersatztermin zu finden. Ist dieses nicht möglich, erhält der Mentee/Coachee die Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Kosten, wie evtl. angefallene Übernachtungs- und Reisekosten, die angefallen sind, werden nicht übernommen.
15.3 Verhält sich der Mentee/Coachee vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, haben wir das Recht, den Mentee/Coachee vom Mentoring-Programm auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Mentee/Coachee den Ablauf des Mentoring-Programms stört und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlassen wird oder wenn sich der Mentee/Coachee wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.
Rechte und Pflichten des Kunden (Mentee/Coachee)
16. Zugang zum Mentoring-Programm
16.1 Es handelt sich um einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zum Mentoring- Programm bzw. den Online-Mentorings. Ein Versand von Waren erfolgt generell nicht. Im Rahmen der Mentorings sowie der „Human Branding Mastery“ erhält der Mentee/Coachee ein Willkommenspaket. Versandkosten fallen hierfür nicht an.
16.2 Der Mentee/Coachee erhält die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich per E-Mail. Dieser ist berechtigt, sich mit 4 IPs / Tag im Mitgliederbereich anzumelden.
16.3 Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
16.4 Der Mentee/Coachee ist verantwortlich dafür, dass der Zugang zu und die Nutzung seiner Benutzerdaten ausschließlich durch ihn selbst erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist uns das unverzüglich mitzuteilen, damit MAKENTIC. INGO SCHLEGEL eine Sperrung bzw. Änderung vornehmen kann.
16.5 Wir können den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Mentee/Coachee gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung vorliegt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden wir die berechtigten Interessen der Mentee/Coachee angemessen berücksichtigen.
16.6E in Anspruch auf den Zugang besteht erst nach erfolgter Bezahlung des digitalen Produktes.
16.7 Wenn der Mentee/Coachee Fragen zur Nutzung der erworbenen Leistungen hat oder der Zugriff nicht funktioniert, steht unser Support unter: (idee@makentic.de) zur Verfügung.
17. Nutzungsrecht an den digitalen Inhalten oder den Unterlagen aus dem Mentoring-Programm
17.1 Audio-/ Video- und PDF-Dateien, begleitende E-Mails und sonstige Unterlagen dürfen vom Mentee/Coachee (Kunde) und nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und der Ausdruck von Dateien gestattet. Insoweit darf der Mentee/Coachee (Kunde) den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen uns vorbehalten. Das bedeutet, dass die Unterlagen und das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den externen Beratungseinsatz bestimmt.
17.2 Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.
17.3 Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz. Der Mentee/Coachee (Kunde) ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne unsere Zustimmung erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme an unseren Mentoring-Programmen.
17.4Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.
18. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten
18.1 Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigen wir von dem Mentee/Coachee die folgenden Daten:
• Vor- und Nachname
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• bei Unternehmern auch Firmenname und USt-ID Nr.
Welche konkreten Daten zwingend erforderlich sind, ergibt sich aus den Pflichtfeldern je nach Produkt.
18.2 Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zum Namen, insbesondere zum Unternehmensnamen, korrekt sein. Gleiches gilt für die Anschrift. Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben erstellt. Sollten hier Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, den wir in angemessener Höhe berechnen werden.
18.3 Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, teilt der Mentee/Coachee dieses bitte per E-Mail an idee@makentic.de mit.
19. Eigene Vorhaltung geeigneter IT-Infrastruktur und Software
Der Mentee/Coachee (Kunde) ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung unserer Onlineangebote notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF- Programme wie z.B. Acrobat Reader®, Zoom, usw.) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.
20. Allgemeine Hinweise zum Mentoring durch MAKENTIC. INGO SCHLEGEL
20.1 Das Mentoring-Programm beruht auf Kooperation.
20.2 Die Teilnahme am Mentoring-Programm setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Für diese Prozesse versprechen wir keinen bestimmten Erfolg. Wir sind hierbei lediglich Prozessbegleiter und geben Hilfestellungen, Empfehlungen und Anleitungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen alleine dem Mentee/Coachee (Kunde).
21. Know-how-Schutz und Geheimhaltung
21.1 Der Mentee/Coachee ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die dieser während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise unserer Leistungserbringung erhält (von uns entwickelte Ideen, Konzepte und Know-how) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Mentee/Coachee, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.
21.2 Im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz ist der Mentee/Coachee berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit uns zu sprechen oder zu schreiben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende unserer Zusammenarbeit hinaus.
21.3 Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind folgende Informationen, die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, die unabhängig von uns entwickelt wurden, bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne externes Verschulden öffentlich zugänglich wurden.
21.4 Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.
Verschwiegenheit und Haftungsregelungen
22. Verschwiegenheit beider Parteien
22.1 MAKENTIC. INGO SCHLEGEL verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung des Mentoring-Programms, über alle vertraulichen Informationen des Mentee/Coachee (Kunden) Stillschweigen zu bewahren.
22.2 Der Mentee/Coachee ist verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen dieser im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit uns Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die dieser von uns im Rahmen des Mentoring-Programms erhalten oder auf die dieser Zugriff hat.
22.3 In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die der Mentee/Coachee im Rahmen des Programms über diese erfährt.
23. Haftung für Inhalte
23.1 Bei den von uns ausgegebenen Dateien und Dokumenten handelt es sich um Empfehlungen, die der Mentee/Coachee auf seinen Bedarf anpassen muss. Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität dieser Muster wird nicht übernommen.
23.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Inhalte jederzeit zu optimieren und anzupassen.
24. Einsatz von Subunternehmern
24.1 Wir sind befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung der Mentee/Coachee bedarf.
24.2 Wir haben mit dem Subunternehmer vorab eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.
25. Haftungsbeschränkung
25.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mentee/Coachee regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
25.2 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Angebote.
25.3 Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für unsere Erfüllungsgehilfen.
26. Höhere Gewalt
26.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
26.2 Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
26.3 Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. unsere jeweiligen Leistungen werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei uns. Müssten durch den Mentee/Coachee noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jeder für sich.
26.4 Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind wir jeweils berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch uns erbrachten Leistungen sind vom Mentee/Coachee zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von uns zu erstatten. Hat der Mentee/Coachee eine Zahlung geleistet, die diesem einen garantierten Platz in einem unserer Programme sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, ihm einen Platz zu sichern, durch uns erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob der Kurs stattfindet oder nicht. Die darüberhinausgehende Online Kurs Gebühr wird dem Mentee/Coachee selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jeder weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
26.5 Für den Fall, dass das Ereignis länger als 18 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch uns erstellt. In dieser Abrechnung werden unsere Leistungen und die bereits vom Mentee/Coachee geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass dieser noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Sollte es zu Gunsten der Mentee/Coachee eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
27. Änderung dieser AGB
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung unserer Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den Mentee/Coachee betreffen, informieren wir ihn rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Dieser hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.
28.2 Soweit der Mentee/Coachee als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz in Mittenwalde. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz in Mittenwalde.
28.3 Wir weisen darauf hin, dass dem Mentee/Coachee neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu sind in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden.
Wir nehmen nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
28.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
Stand Juli 2024
Anhang
Anhang 1:
Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung
(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Die Präsentation unserer Leistungen auf der Webseite stellen kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Buchung einer Leistung durch den Mentee/Coachee ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebotes versenden wir an den Mentee/Coachee eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Vertrag über die Buchung / den Kauf zustande.
(3) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Steuern (für Deutschland).
(4) Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen dem Mentee/Coachee und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für den Mentee/Coachee jederzeit zugänglich. Insoweit verweisen wir auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
(5) Als Verbraucher hat der Mentee/Coachee ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung – WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Als Verbraucher hat der Mentee/Coachee das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Diesem steht kein Widerrufsrecht zu, wenn er ausdrücklich bei seiner Buchung / seinem Kauf zugestimmt hat, dass wir bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen und diese Leistung vollständig erbracht wurde. Haben wir die Leistung teilweise erbracht, steht dem Mentee/Coachee insoweit kein Widerrufsrecht mehr zu.
Fristbeginn bei Buchung von Mentoring-Programmen
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem der Mentee/Coachee von uns nach erfolgreicher Buchung / eines Kaufs eine Bestätigungs-E-Mail bekommt.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss sich der Mentee/Coachee an:
MAKENTIC. INGO SCHLEGEL
Yorckstr. 46
15749 Mittenwalde
oder an idee@makentic.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Mentee/Coachee kann dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass dieser die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn der Mentee/Coachee diesen Vertrag widerruft, haben wir von diesem alle geleisteten Zahlungen, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Mentee/Coachee bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
Hast dieser die Zahlung als Banküberweisung getätigt, teilt der Mentee/Coachee uns seine Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil seiner Kontodaten sehen.
Hat der Mentee/Coachee zugestimmt, dass wir bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen sollen, dann hat dieser uns für diese Leistungen auch die Gegenleistung (Honorar) zu erbringen und insoweit keinen Erstattungsanspruch.
Anhang 2:
Muster Widerrufsvorlage
Muster für das Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
MAKENTIC. INGO SCHLEGEL
Yorckstr. 46
15749 Mittenwalde
oder an idee@makentic.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des Mentoring- Programms (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Buchung sich der Widerruf bezieht)
gebucht am: (*). . . . ./ . . . . .
Bestätigungs-E-Mail erhalten am: (*)
Name des/der Verbraucher(s);
Anschrift des/der Verbraucher(s);
Kontodaten für die Rückerstattung
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Stand 06/2024